In dieser Arbeitsgemeinschaft arbeiten Mitglieder aus drei Konfessionen der sechs Kirchengemeinden bzw. Gemeinschaften in Puchheim zusammen:
- Katholische Gemeinde St. Josef, Puchheim-Bahnhof
- Katholische Gemeinde Maria Himmelfahrt, Puchheim-Ort
- Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
- Evangelische Gemeinschaft Puchheim
- Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)
- Vineyard Gemeinde München-West e. V. in Puchheim
Die Arbeitsgemeinschaft Ökumene Puchheim umfasst derzeit 12 Mitglieder, die sich etwa alle sechs Wochen zu Sitzungen treffen, an denen regelmäßig auch Vertreter der evangelischen und katholischen Seelsorger teilnehmen.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und werden in den Informationsblättern der Kirchengemeinden angekündigt. Rückfragen bitte an die Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Ökumene Puchheim
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Ökumene
Wozu dient überhaupt eine Arbeitsgemeinschaft Ökumene?
Schon zu Beginn seines Pontifikates sagte Johannes Paul II.:
„Möge sich niemand der Täuschung hingeben, dass die Arbeit für eine volle Einheit im Glauben etwas Nebensächliches, Beliebiges sei, das man willkürlich hinausschieben könnte!“
Und das Ökumenische Direktorium stellt die ökumenische Arbeit erneut ganz eindringlich vor Augen ( Kap.III, 55):
„Die Sorge um die Wiederherstellung der Einheit ist Sache der ganzen Kirche, sowohl der Gläubigen wie auch der Hirten, und geht jeden an, je nach seiner Fähigkeit, sowohl in seinem täglichen christlichen Leben wie auch bei theologischen und historischen Untersuchungen.“
Und Katechismus der Katholischen Kirche nennt im Zusammenhang mit dem Bemühen um die Einheit u. a. folgende Aufgaben, die auch die Praxis in den Pfarrgemeinden betreffen (Kat.Nr. 821):
„Um diesem Ruf (des Heiligen Geistes zur Einheit aller Christen) richtig zu entsprechen, bedarf es
- des gemeinsamen Gebetes...
- der gegenseitigen brüderlichen Kenntnis
- der ökumenischen Bildung der Gläubigen und vor allem der Priester
- der Begegnungen zwischen den Christen der verschiedenen Kirchen
- der Zusammenarbeit der Christen in den verschiedenen Bereichen des Dienstes am Menschen“
Was heißt das in der Praxis?
Wenn die Zusammenarbeit der Kirchen am Ort dauerhafte Ergebnisse bringen soll, darf sie nicht allein von der Initiative einzelner Personen oder Gruppen abhängig sein. Darum sollten von den Pfarrgemeinderäten Sachbereiche (oder zumindest Sachbeauftragte) für ÖKUMENE benannt werden, die für die Zusammenarbeit der Kirchen am Ort, besonders verantwortlich sind.
Wo mehrere Konfessionen an einem Ort vertreten sind, empfiehlt es sich, ein gemeinsames ökumenisches Gremium zu bilden („Gemeinsame Arbeitsgemeinschaft Ökumene“), das engen Kontakt sowohl zum Pfarrgemeinderat als auch zum evangelischen Kirchenvorstand hält. (Am besten durch Mitglieder aus den genannten Gremien).
Die Aufgaben für die Arbeitsgemeinschaft Ökumene
sind vielfältig und sicher nach örtlichen Gegebenheiten verschieden gewichtig. Um diesen Aufgaben aber gerecht zu werden und die Arbeit kontinuierlich zu gestalten, sind regelmäßige Treffen Voraussetzung. Die Arbeitsgemeinschaft sollte z. B.:
- sich selbst informieren und theologisch weiterbilden (durch Treffen auf regionaler Ebene, Fortbildungs - Veranstaltungen, Literatur und Zeitschriften)
- Kontakte herstellen bzw. anregen (z. B. Treffen der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorsteher, der hauptamtlich in der Seelsorge Tätigen, denn Ökumene ist oftmals mehr auf der Beziehungsebene und durch „Berührungsängste“ blockiert als auf der Ebene der Lehraussagen durch theologische Differenzen)
- für die Seelsorger Ansprechpartner in ökumenischen Fragen sein
- das gesamte Leben in den Gemeinden unter ökumenischem Aspekt beobachten (z. B. Jubiläen, Feste, Einweihungen, Soziale Aktivitäten)
- auf mögliche Koordinierung von Programmen und Veranstaltungen der verschiedenen Gemeinden bzw. Gruppen hinwirken
- „Motor“ für die Ökumene am Ort sein
- Impuls geben für Pfarrgemeinderat und evangelischen Kirchenvorstand
- „mahnendes Gewissen“ der Ökumene sein
- Phantasie für das ökumenische Miteinander entwickeln
- die Gemeindegremien (PGR bzw. Kirchenvorstand) informieren (z. B. durch Berichte in deren Sitzungen, Protokolle usw.)
- ökumenische Gesprächskreise anregen oder aufbauen
- bei Missverständnissen „atmosphärische Störungen“ oder Konflikten um Vermittlung bemüht sein